Unsere Stellungnahme nach dem Treffen am 18.10.2024:
Wir waren sehr negativ überrascht, weil uns eine andere Planung vorgestellt wurde, als 2019 besprochen. Diese war von uns akzeptiert worden und wurde in einer Karte des SBA fixiert.
Die neue Plangrenze würde durch Gemüseland verlaufen und macht eine Umsetzung des kleinen Folientunnels unmöglich.
Das uns die geänderte Planung nicht mitgeteilt wurde und wir nicht zum Erörterungstermin eingeladen wurden, ist klar: Die mit uns besprochene Planung war unstrittig. Für die geänderte Planung sollten Einwendungen vermieden werden.
Wir fordern:
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keine temporären Flächen, die wir in 8 – 10 Jahren oder zum St. Nimmerleinstag mit „Baustellenboden“ zurückbekommen. Wir verzichten deshalb dauerhaft auf einen ca. 2 m breiten Streifen bis zu der „Zufahrtsgrenze“ (siehe Skizze)
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eine feste, endgültige Umzäunung inklusive großem Tor vor Baubeginn bzw. Einrichten der Baustelle (Skizze). Mit einem kleinem Stück Land der KG (kein Gartenland!) gelingt eine Einfahrt auf unseren befestigten Weg.
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Baubeginn frühestens ab Herbst 2025/Frühjahr 2026
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Das Land NDS übernimmt alle notwendigen Versetzungen von Bauwerken (kleines Gewächshaus, Fahrradständer, Sitzgruppe und Komposttoilette) und die Urbarmachung der Gewächshausfläche. Sollte die Umsetzung der Sitzgruppe und der Komposttoilette nicht möglich sein, erfolgt eine Entschädigung zum Neuwert. Die vorstehenden Aufbauten würden ohne die Baustelle sicher noch 10 Jahre bestehen.
Bemerkung zu den übersandten Plänen: Auf dem Plan 2020 war gut zu erkennen, was passieren soll. Auf dem aktuellen Plan, eher ein Suchbild, nimmt der Vermehrungsgarten weniger als 10% ein und ist deshalb untauglich.